Radfahren auf der GGS

Radfahrausbildung

Die Radfahrausbildung ist fast ein Synonym für Verkehrserziehung in Deutschland. Über 95 % aller Schüler nehmen Jahr für Jahr an ihr teil. Im Stundenplan der Grundschule hat sie ihren festen Platz. In den ersten beiden Schuljahren werden die Jungen und Mädchen schrittweise ans Radfahren herangeführt, im 3. und 4. Schuljahr findet die theoretische und praktische Ausbildung statt. Vorbereitung im 1. Jahrhundert und 2. Schuljahr. Zu Beginn werden vor allem propädeutische Angebote zur psychomotorischen Förderung umgesetzt. So werden wesentliche Grundlagen für das Erlernen des Radfahrens gelegt. Kinder können zwar in der Regel vor dem Schuleintritt „Rad fahren“, sind aber kaum in der Lage, das Fahrzeug zu beherrschen, wenn mehrere Anforderungen gleichzeitig auf sie zukommen. Nur nach und nach erwerben sie die für eine sichere Verkehrsteilnahme notwendigen Kompetenzen. Generell gilt: Erst mit 8 Jahren entwickeln Kinder die Fähigkeit zum „richtigen“ Radfahren. Vorher können sie z.B. beim Radeln nur in Fahrtrichtung blicken.

Radfahrausbildung
Die Übungen auf dem Schulhof oder in der Turnhalle sollten systematisch aufgebaut sein und von einfachen Formen des Umgangs mit dem Gerät zu komplexen Handlungen führen, bei denen psychische, motorische und soziale Anforderungen gleichzeitig zu bewältigen sind, beispielsweise Spurhalten, mit einer Hand fahren, sich umsehen, das Signal eines anderen Radfahrers richtig wahrnehmen und angemessen darauf reagieren.
Rollerfahren ist eine ideale Vorübung, um den Gleichgewichtssinn der Schüler zu trainieren. Im Anschluss daran wird der Umgang mit dem Rad selbst erlernt. Wenn Lehrerinnen die Übungen noch in interessante Geschichten verpacken, macht es doppelt Spaß.
Das Übungsprogramm im 3. Jahrhundert. und 4. Schuljahr
Die Radfahrausbildung im 3. Jahrhundert. und 4. Schuljahr besteht aus einem theoretischen Teil, den die Schule bestreitet, und einem praktischen, der meist von Polizeibeamten betreut wird. Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Lernkontrolle, die sog. Radfahrprüfung. Fast in allen Bundesländern findet inzwischen ein Teil des praktischen Trainings im Straßenverkehr statt.
Basisübungen werden weiterhin in Schonräumen trainiert – in Jugendverkehrsschulen oder auf Schulhöfen. Dort lässt sich aber nicht alles üben. Es besteht sogar die Gefahr, dass Kinder, die auf Übungsplätzen gut zurechtkommen, die Komplexität des wirklichen Verkehrs unterschätzen. Wie beim Schulweg sind auch beim Radfahren Wirklichkeitsnähe und Ortsbezug notwendig.
Erst im Straßenverkehr erkennen Kinder die Vielschichtigkeit des Verkehrsgeschehens. Regeln helfen Schülern nur weiter, wenn sie sie situationsorientiert anwenden können. Flexibles, vorausschauendes Handeln ist wichtiger, als Recht zu haben. Rechts-vor-links geregelte Kreuzungen etwa sind besonders gefährlich für Radfahrer, weil deren Vorfahrt oft nicht beachtet wird. Speziell Kinder werden leicht übersehen, wenn sie in gerader Richtung über die Kreuzung oder auf links geführten Radwegen fahren.
Das Beispiel zeigt die Notwendigkeit, auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu achten und immer mit deren Fehlern zu rechnen.