GGS Neustrelitzer Str. Stark für Schüler und Schule – Chancen durch gute Bildung

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. An deren Sitzungen nehmen die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die Schulleiterin oder der Schulleiter oder deren Vertretung mit beratender Stimme teil; dabei ist den Stellvertretern der Eltern die Teilnahme freigestellt. Die Schulpflegschaft wählt sich ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, außerdem die Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft lädt die oder der Vorsitzende ein.
Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie soll die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule Vertreten. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Nach Möglichkeit sollten Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Wünsche der Eltern berücksichtigen. Im übrigen haben alle Erziehungsberechtigten das Recht, die Sitzungsprotokolle von Schulpflegschaft und Schulkonferenz einzusehen.
Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulpflegschaft vertreten. Dies gilt gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsorganen, vor allem aber gegenüber der Schulkonferenz. Alle Vertreter in den Mitwirkungsorganen sollten sich immer vor Augen halten,dass die Interessen sämtlicher Eltern bzw. Schüler und Schülerinnen wahrzunehmen haben und keine Einzelinteressen vertreten.