GGS Neustrelitzer Str. Stark für Schüler und Schule – Chancen durch gute Bildung

Kl. Pflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangsstufenpflegschaft.
Aus ihrer Mitte werden die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Zusätzlich wählt die Klassenpflegschaft eine Vertreterin oder Vertreter, die oder der zusammen mit der oder dem Vorsitzenden beratend an der Klassenkonferenz teilnimmt.
Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Dabei ist die Klassenpflegschaft an Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. Sie kann auch Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Klassenpflegschaft ermöglicht den Erziehungsberechtigten, sich über gemeinsam interessierende Fragen auszutauschen sowie Vorschläge und Anregungen für die pädagogische Arbeit zu geben. Dazu können die Eltern auch Referenten von außen in die Klassenpflegschaft einladen. Auf Wunsch der Eltern erläutern die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse in der Klassenpflegschaft Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit. Das kann – in geeignetem Umfang – für die Arbeit in der Klasse sehr bedeutsam sein.
Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören insbesondere Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben Durchführung von Leistungsüberprüfungen Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Durchführung von Schulveranstaltungen Anregungen zur Einführung von Lernmitteln Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
Des weiteren kann die Klassenpflegschaft bei der Organisation von Klassenausflügen helfen, Schulfahrten begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Eine Klassenpflegschaftssitzung wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Die oder der Vorsitzendelegt auch in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung dafür fest. In der Regel tagt die Klassenpflegschaft zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. In besonderen Fällen kann sie auch ohne deren Beisein tagen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, in die Pflegschaft einladen.